QUALIFIKATIONEN
MARKENSCHUTZ
Marken erleichtern uns die Orientierung auf dem Markt, denn in der Regel assoziieren wir mit einer bestimmten Bezeichnung Qualitätsmerkmale wie ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, eine positive Firmenpolitik oder Nachhaltigkeit. Damit aber nicht jede Person bekannte Markennamen für Produkte oder Dienstleistungen verwenden kann, stehen diese unter dem Schutz des Markenrechts. Der Begriff „Musiksensologie“ wurde beim EUIPO – Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum als Unionsmarke (Art: Wortmarke, Individualmarke) in den Nizza-Klassen 15, 16 und 41 per 29.01.2019 eingetragen und veröffentlicht! Durch die Registrierung ist die Verwendung des Zeichens ® gesetzlich gegeben. Markeninhaberin: Monika Wippl, MA
GEWERBEBERECHTIGUNG
Persönliche Dienstleister
Humanenergetik – ganzheitlich wohlfühlen
Sich rundum wohlfühlen – wer wünscht sich das nicht? Dazu gehört neben dem körperlichen und dem seelischen, selbstverständlich auch das geistige Wohlbefinden. HumanenergetikerInnen gehen von einem ganzheitlichen Bild des Menschen aus und leisten eine wertvolle Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen und energetischen Ausgewogenheit. Humanenergetiker bedienen sich gewerblich anerkannter Methoden, die sich positiv und unterstützend auf das allgemeine, persönliche Gleichgewicht auswirken können. Meine persönlichen Arbeitsfelder sind im „Berufsbild Humanenergetik (2016)“ bzw. im „Methodenkatalog Humanenergetik (2014)“ unter folgenden Kategorien eingetragen:
Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels Auswahl von Musik. (Art I Z 8 GR HG)
Diesem Gewerbeberechtigungswortlaut sind auch folgende Tätigkeiten zuzuordnen:
Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels
Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit unter Anwendung kinesiologischer Methoden (Art I Z 9 GR HG)
Diesem Gewerbeberechtigungswortlaut ist auch folgende Tätigkeit zuzuordnen:
Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels
Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen. (Art I Z 12 GR HG)
Diesem Gewerbeberechtigungswortlaut sind auch folgende Tätigkeiten zuzuordnen:
Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels
WKO – QUALITÄTSSICHERUNGSPROGRAMM
HumanenergetikerInnen sind die ExpertInnen im feinstofflichen Bereich. Die Wahrnehmung als professioneller Berufsstand, die Steigerung des Ansehens und der Wertschätzung der energetischen Dienstleistungen, zählen zu den obersten Prioritäten des Qualitätssicherungsprogramms der WKO. Das Qualitätssicherungsprogramm gliedert sich in drei Stufen:
setzt ein Statement, das das Ansehen in der Außenwahrnehmung erhöht. Etablierte HumanenergetikerInnen leisten hochwertige Arbeit und bedienen sich etablierter und gewerblich anerkannter Methoden.
unterstreicht die Professionalität der energetischen Dienstleistung und bietet Qualitätsarbeit unter Einhaltung der Standesregeln entsprechend den Leitlinien des Kriterienkatalogs.
basiert auf höchster Qualität, Kompetenz und Professionalität zur besten Zufriedenheit der KlientInnen. Für geprüfte HumanenergetikerInnen werden attraktive, weiterführende Maßnahmen durch den Fachverband der persönlichen Dienstleister gesetzt.